Telematikinfrastruktur und Digitalisierung

Digitalisierung verändert schon heute den Praxisalltag: von Terminmanagement und Dokumentation über digitale Übungspläne bis hin zu Abrechnung und Videotherapie. Die Telematikinfrastruktur (TI) als zentrale Plattform vernetzt dabei Heilmittelerbringer:innen wie Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen sicher mit allen anderen Akteuren des Gesundheitswesens.

Mit der Verschiebung der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung verschiebt sich auch die ursprünglich geplante Verpflichtung zur Anbindung an die TI zum 1. Januar 2026. Neuer Termin für Physiotherapeuten und Angehörige der weiteren Heilmittelbereiche ist nun der 1. Oktober 2027. Wer jetzt startet, sichert sich nicht nur einen reibungslosen Übergang sondern einen rechtzeitigen digitalen Umstieg, da Bearbeitung und Bereitstellung derzeit noch mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen können.

Zudem ermöglicht eine frühzeitige Anbindung, die Eingewöhnung an die digitale Zukunft und die Möglichkeit bereits heute von effizienten (digitalen) Abläufen, vereinfachten Kommunikationswegen (KIM, TI-M) und den neuen Möglichkeiten rund um die elektronische Patientenakte (ePA) zu profitieren.

Erklärung zu Telematikinfrastruktur Anbindung und Begriffe
Grafik Produktentwicklung

Vernetzung

Nutzung einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur.

Grafik Austausch

Kommunikation

Datenschutzkonformer Austausch via KIM und TIM.

Grafik Netzwerk

Therapiesicherheit

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan.

Grafik Workshop

Behandlungseffizienz

Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Ablauf der TI-Anbindung

Vorbereitung: Welche vorhandene (digitale) Infrastruktur kann in eurer Praxis bereits genutzt werden? Habt ihr eine stabile Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät? Habt ihr bereits eine TI-fähige Praxissoftware? Beachte, dass einige Praxissoftware-Hersteller auch TI-Komplettpakete anbieten und du so über den gesamten Verlauf der TI-Anbindung begleitet wirst.

Schritt 1: Beantrage den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) im Antragsportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Schritt 2: Bestelle mit der eHBA-Vorgangsnummer bei deinem ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die eHBA.

Schritt 3: Du erhälst die eHBA sowie einen PIN-Brief per Post. Schalte deinen eHBA mit Hilfe deiner PIN frei.

Schritt 4: Beantrage deine Institutionskarte, SMC-B (Security Module Card Typ B) im Antragsportal des eGBR.

Schritt 5: Bestelle mit der Vorgangsnummer bei deinem ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die SMC-B.

Schritt 6: Du erhälst erneut Post. Schalte deine SMC-B frei.

Schritt 7: Viele Praxissoftware-Hersteller bieten komplett konfigurierte TI-Pakete an. Alternativ kannst du die notwendigen Komponenten (d. h. Konnektor oder TI-Gateway, eHealth Kartenterminals, VPN-Dienst, KIM-Adresse) auch über einen zertifizierten TI-Integrator / IT-Dienstleister beziehen.

Schritt 8: Richte mit Unterstützung deines Software-Anbieters / TI-Dienstleisters deine Geräte ein, baue eine TI-Verbindung auf und teste sie.

Schritt 9: Funktioniert alles, kannst du nun deine Kostenerstattung rückwirkend bis zum 01. Juli 2023 beim GKV-Spitzenverband beantragen.

Schulung & Einführung: Führe dein Praxis-Team in die Nutzung von KIM, eHBA und Kartenlesegerät zur routinierten und regelmäßigen Verwendung im alltäglichen Praxisbetrieb.

Updates & Support: Achte auf eine kontinuierliche Aktualisierung der Komponenten.

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Internetzugang

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Praxissoftware

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eHBA

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SMC-B

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Konnektor / TI-Gateway

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eHealth-Kartenterminal

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VPN-Dienst

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KIM-Adresse

Checkliste zur TI-Anbindung

Alle wichtigen Schritte zur TI-Anbindung sind in dieser Checkliste nochmal zusammengefasst – von der Bedarfsermittlung über die Beantragung der Förderung und Installation der Komponenten, zum nachlesen, ausdrucken oder abspeichern.


TI-fähige Praxissoftware

Was ist eine Praxissoftware?

Die Praxissoftware ist die Zentrale der digitalen Arbeitsabläufe in einer Praxis. Sie verbindet Terminplanung, Dokumentation, Abrechnung und künftig auch TI-Anwendungen wie eVerordnung oder elektronische Patientenakte (ePA).

Eine TI-fähige Praxissoftware sorgt dafür, dass diese Prozesse nahtlos ineinandergreifen und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen der Telematikinfrastruktur erfüllt werden.

Was gibt es bei der Auswahl zu beachten?

Es lohnt sich, im ersten Schritt verschiedene Angebote von unterschiedlichen Anbietern einzuholen und miteinander zu vergleichen. Achte darauf, dass dich dein Anbieter bei allen Schritten in die TI-Anbindung unterstützt:

  • TI-Kompatibilität: Die Software sollte bereits TI-fähig und von der gematik zertifiziert sein.
  • Modularer Aufbau: Erweiterungen (z. B. eRezept, eVerordnung, ePA) sollten ohne Systemwechsel möglich sein.
  • Benutzerfreundlichkeit / Usability: Eine intuitive Bedienung spart Zeit und reduziert den Schulungsaufwand.
  • Support & Updates: Regelmäßige Updates und ein erreichbarer Kundendienst sind essentiell für Stabilität und Sicherheit.
  • Datenschutz: DSGVO- und gematik-konforme Speicherung sensibler Patientendaten ist Pflicht.
  • Konditionen: Vergleiche Lizenzmodelle (Kauf, Miete, Cloud) und mögliche Folgekosten für TI-Module oder Schnittstellen.

KURZ Praxissoftware

Bei der Wahl deiner Praxissoftware sollten eine einfache Bedienung, TI-Kompatibilität, ein gut erreichbarer Support sowie regelmäßige Funktions- und Sicherheitsupdates im Fokus stehen – so bleibt deine Praxis sicher, effizient und zukunftsfähig.


Zu Schritt 2 & 5: Zertifizierte VDA

Was ist ein Vertrauensdiensteanbieter (VDA)?

Ein Vertrauensdiensteanbieter ist ein von der gematik zertifizierter Anbieter für digitale Vertrauensdienste. Der VDA kümmert sich auf Antrag um die Produktion und Auslieferung der technisch notwendigen Karten: eHBA und SMC-B.  Beide werden benötigt, um sich innerhalb der TI zu authentifizieren sowie Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Die Karten sind jeweils 5 Jahre gültig und sollten rechtzeitig durch einen Folgeantrag beim ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter verlängert werden.

Was ist der eHBA?

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Heilberufler:innen gegenüber der Telematikinfrastruktur aus. Sie ermöglicht die rechtssichere digitale Unterschrift. Hierauf werden Nachname, Vorname, Berufsgruppe, Telematik-ID und optional auch die E-Mail-Adresse gespeichert. Die Beantragung erfolgt (unabhängig vom Wohnort) zuerst beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Das eGBR prüft deine Berufsberechtigung und übermittelt dir eine eHBA-Vorgangsnummer. In der Regel reicht eine eHBA pro Praxis.

Mit der vorhandenen eHBA-Vorgangsnummer kann bei dem im Antragsprozess ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die eHBA zu den jeweiligen Konditionen bestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die eHBA produziert und mit dem dazugehörigen PIN-Brief per Post übermittelt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 8 Wochen.

Was ist die SMC-B?

Die Security Module Card Typ B (SMC-B) ist die Institutionskarte, also der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis. Sie steckt im eHealth-Kartenterminal und validiert deine TI-Verbindung. Beantragt wird diese erneut beim eGBR in Münster.

Mit der Vorgangsnummer kann bei dem im Antragsprozess ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) die SMC-B zu den jeweiligen Konditionen bestellt werden. Es empfiehlt sich, die SMC-B über denselben Vertrauensdiensteanbieter wie den eHBA zu bestellen. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen.

Welchen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) soll ich wählen?

Von der gematik sind aktuell drei Anbieter als Vertrauensdiensteanbieter zertifiziert: D-Trust, T-Systems und medisign. Während diese VDAs technisch allesamt gleichwertige Produkte zur Verfügung stellen, gibt es Unterschiede in Bezug auf die Laufzeit des Vertrags, Zahlungsabwicklung und die Bearbeitungszeit der Anträge.

KURZ VDA

Die drei Vertrauensdiensteanbieter produzieren auf Antrag die notwendigen Karten (eHBA und SMC-B; Gültigkeit: 5 Jahre). Sie unterscheiden sich technisch nicht voneinander. Zu beachten sind Unterschiede bei Bearbeitungsdauer, Vertragslaufzeit und Zahlungsmodalitäten. Es empfiehlt sich eHBA und SMC-B beim selben Anbieter zu bestellen.


Zu Schritt 9: Kostenerstattung beantragen

Eine Kostenerstattung kann von jeder Praxis mit GKV-Zulassung gemäß § 124 Absatz 1 SGB V für den Bereich Physiotherapie beantragt werden, die eine funktionsfähige TI-Ausstattung vorhält, den TI-Anschluss aktiv nutzt und dies mittels Eigenerklärung nachweisen kann.

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen den physiotherapeutischen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband deckt die Kosten für TI-Konnektor oder TI-Gateway, eHealth-Kartenterminal(s), eHBA, SMC-B-Karte und weitere Anwendungen, Komponenten und Dienste ab. Nicht erstattungsfähig sind dagegen Internetanschluss, internetfähige Endgeräte und die Praxissoftware.

Wie hoch sind die TI-Pauschalen?

Die Grundpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 207,93 € pro Praxis. Ergänzt wird diese durch die sogenannte Zuschlagspauschale. Diese beträgt für jede:n Praxis-Mitarbeiter:in mit einem gültigen eHBA zusätzlich 7,48 € monatlich. Die Pauschalen sollen jährlich angepasst werden.

Wann und wie erfolgt die Auszahlung der Pauschalen?

In dem Monat, in dem die technische Inbetriebnahme abgeschlossen wurde, entsteht auch ein Anspruch auf Auszahlung der TI-Pauschalen. Für Physiotherapeut:innen ist das rückwirkend bis zum 1. Juli 2023 möglich. Beantragt werden die Pauschalen über das GKV-Antragsportal. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise zum 15. des dritten Monats.

Was benötige ich für die Antragsstellung?

Es wird die Telematik-ID der SMC-B Karte sowie das Institutionskennzeichen (IK) der Praxis benötigt. Außerdem das Datum des erstmaligen Anschlusses an die TI und Informationen zu Konnektortyp / TI-Gateway und installierten TI-Anwendungen (aktuell ist KiM die einzige in der Fördervereinbarung festgelegte Pflichtanwendung) sowie die Telematik-ID des eHBA (bereits im Verzeichnisdienst eingetragen).

KURZ Kostenerstattung

Praxen mit GKV-Zulassung können TI-Kosten erstatten lassen, wenn sie aktiv eine funktionierende Ausstattung nutzen. Erstattet werden Kosten für Konnektor / TI-Gateway, Kartenterminals, eHBA, SMC-B und weitere TI-Dienste. Die Pauschalen setzen sich aus einer Grund- und Zuschlagspauschale zusammen. Beantragt wird alles über das GKV-Portal, die Auszahlung erfolgt quartalsweise. Für den Antrag braucht es Telematik-ID, IK und Angaben zur TI-Ausstattung.


Webinar: TI-Einfach erklärt

Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur wirft für viele Physiotherapeut:innen und andere Heilmittelerbringer noch Fragen auf. In diesem Webinar geben wir einen praxisnahen Überblick und zeigen, worauf es bei der Umsetzung wirklich ankommt. Unser Experte berichtet aus erster Hand über seine Erfahrungen mit der TI-Anbindung und beantwortet gezielt Fragen aus dem Praxisalltag, u. a. zu:

  • Voraussetzungen und typischem Ablauf der TI-Anbindung
  • eHBA, SMC-B und technische Komponenten
  • häufigen Stolperfallen und wie man sie vermeidet
  • Aufwand, Kosten und Kostenerstattung
  • uvm.

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Zur Anmeldung

Das Healthlab NRW ist Teil des Digital Health Ökosystem NRW.

Mit freundlicher Unterstützung der Bürger:innen von Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

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